|
|
Benutzungsordnung
und Gebührentarif für
das Bürgerhaus der
Ortsgemeinde Woldert vom
26. Mai 2010 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde
Woldert hat für die Benutzung des Bürgerhauses in Woldert nachstehende
Benutzungsordnung mit Gebührentarif beschlossen: § 1 Allgemeines
§ 2 Privatrechtliche Grundlage Die Ortsgemeinde Woldert stellt
ihren Einwohnern das Bürgerhaus mit seinen Einrichtungen auf privatrechtlicher
Grundlage (Vermietung) für Veranstaltungen und private Feiern zur Verfügung.
Ortsfremden kann die Anmietung gestattet werden. Die Entscheidung trifft der Ortsbürgermeister. § 3 Mietvertrag Die Anmietung soll rechtzeitig
(mind. 1 Monat) vor dem Veranstaltungstermin beim Ortsbürgermeister beantragt
werden. Über die Anmietung wird ein
Mietvertrag abgeschlossen. Die Benutzungsordnung mit dem
aktuellen Gebührentarif ist Grundlage des Mietvertrages und wird jedem
Mietvertrag als Anlage beigefügt. § 4 Übergabe/ Rückgabe/
Nutzungsdauer der Mietsache Bei Mietbeginn (i.d.R. 17.00 Uhr am
Vortag der Veranstaltung) und nach Beendigung des Mietverhältnisses (i.d.R.
10.00 bzw. 12.00 Uhr am Tag nach der Veranstaltung) werden die Räumlichkeiten,
dazu zählt auch das mitbenutzte Grundstück (Außenanlagen, Parkplätze) sowie
die Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände auf Vollzähligkeit und evtl. Beschädigungen
im Beisein des Mieters von einem Beauftragten der Ortsgemeinde übergeben bzw.
übernommen. Ferner erfolgt
durch den Beauftragten der Ortsgemeinde bei der Übergabe der Mietsache
eine Einweisung in die technischen Geräte und Einrichtungen des Bürgerhauses. Während der Mietzeit hat der
Mieter sich zu versichern, dass die Räumlichkeiten beim Verlassen des Bürgerhauses
ordnungsgemäß verschlossen sind. Im Übrigen hat der Mieter den
Anweisungen der Ortsgemeinde und deren Beauftragten Folge zu leisten. § 5 Getränkebezug Zur besseren Disposition sollen die
Getränkebestellungen ca. 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin bei der Firma
Kemmler vorliegen. Für
den 1. Tag
Einwohner
Ortsfremde
Grundgebühr großer Saal
35,00 €
50,00 €
Kleiner Saal 25,00
€
40,00 €
Küche
10,00 €
20,00 € * Ab dem 2. Tag ermäßigen sich die Benutzungsgebühren um 25 %. * Die Benutzungspauschale bei
Beerdigungen auf dem Friedhof in Woldert beträgt 50,00 €. * Die Benutzungspauschale für die
Kirchengemeinde Puderbach beträgt
50,00 €. * Bei ortsansässigem Vereine wird
keine Benutzungsgebühr erhoben. * Die aus Vereinsveranstaltungen
resultierenden Nebenkosten werden einmal jährlich
(pauschal) abgerechnet. § 7 Gebührentarif Nebenkosten a) Außer der Miete werden folgende
Nebenkosten abgerechnet: * Wasserverbrauch/Abwasserbeseitigung 6,00 € / m³ * Stromverbrauch
0,30 €/ KWh * Gasverbrauch
0,70 €/ m³ * Telefongebühren
0,30 €/ Einheit *
Kosten für Wiederbeschaffung beschädigter Gegenstände Wiederbeschaffungswert b)
Kaution *
Hinterlegung
einer Barkaution bei Übergabe
40,00 € §
8 Reinigung Benutztes
Geschirr, Küchengeräte, Gläser etc. sind gründlich zu reinigen. Das
Mobiliar (Stühle, Tische, Theke, Schränke) ist feucht abzuwischen. Alle
benutzten Gegenstände sind wieder an ihrem ursprünglichen Stand- bzw. Lagerort
einzuräumen. Die
Entsorgung des während der Veranstaltung angefallenen Mülls obliegt ausschließlich
dem Mieter. Die
vorgenannten Arbeiten sind durch den Mieter bis spätestens 10.00 Uhr des auf
der Veranstaltung folgenden Tages auszuführen damit anschließend die
Nassreinigung des Bodens erfolgen kann. Für
die Reinigung hinterlegt der Mieter bei der Übernahme der Räumlichkeiten eine
Kaution von 40,00 € in bar. Sollte der tatsächliche Reinigungsaufwand
geringer ausfallen, erfolgt eine entsprechende Gutschrift in der Endabrechnung. Ein
wegen eventuell größerer Verschmutzung notwendiger Mehraufwand wird mit einem
Stundensatz von 8,00 €/Std. nachberechnet. Der
Mieter verzichtet auf Rückgriffsansprüche gegen die Ortsgemeinde Woldert und
deren Bedienstete und Beauftragte soweit er selbst bei Durchführung einer
Veranstaltung wegen widerrechtlichen Verhaltens in Haftung genommen wird. Gegenüber
dem Mieter hat die Ortsgemeinde Woldert einen Regressanspruch bis 4 Wochen nach
Mietende für evtl. beschädigte und verschmutze Gegenstände sowie für Schäden
in und am Gebäude (versteckte Mängel). Bei
Verlust des bei der Übergabe der Mietsache ausgehändigten Schlüssels (Schließanlage)
haftet der Mieter für die entstehenden Kosten. Es gilt Rauchverbot. Der Mieter ist verantwortlich für
die Umsetzung und Einhaltung der Bestimmungen des Nichtrauchergesetzes während
der Veranstaltung; und ist somit als Betreiber im Sinne des genannten Gesetzes
anzusehen. Der
„Förderverein Bürgerhaus Woldert“ hat seine erwirtschafteten Roherträge
der Ortsgemeinde Woldert zur Deckung von deren Kosten für Heizung, Strom,
Wasser etc. als Pachtzins zur Verfügung zu stellen. Über
die zu zahlenden Benutzungsgebühren und Nebenkosten erhält der Mieter eine
Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum an
die Verbandsgemeindekasse Puderbach zu überweisen. Diese
Benutzungsordnung mit Gebührentarif tritt ab dem 1. Januar 2011 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisherige Benutzungsordnung mit Gebührentarif vom 15.
Februar 2008 außer Kraft. Woldert, den 26. Mai 2010
Ortsgemeinde Woldert
(Siegel)
Michael Heinrichs
Ortsbürgermeister
Ansicht einer Mietrechnung als Muster :
|
in Rheinlandpfalz
|