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Benutzungsordnung

 

Benutzungsordnung und Gebührentarif

 

für das Bürgerhaus

 

der Ortsgemeinde Woldert

 

vom 15. Februar 2008

 

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Woldert hat für die Benutzung des Bürgerhauses in Woldert nachstehende Benutzungsordnung mit Gebührentarif beschlossen:

 § 1 Allgemeines

 Das Bürgerhaus mit seinen Einrichtungen und Inventar ist Eigentum der Ortsgemeinde Woldert.

Die Ortsgemeinde Woldert unterhält diese Einrichtung zum Nutzen ihrer Einwohner.

§ 2 Privatrechtliche Grundlage

Die Ortsgemeinde Woldert stellt ihren Einwohnern das Bürgerhaus mit seinen Einrichtungen auf privatrechtlicher Grundlage (Vermietung) für Veranstaltungen und private Feiern zur Verfügung. Ortsfremden kann die Anmietung gestattet werden.

Die Entscheidung trifft der Ortsbürgermeister.

§ 3 Mietvertrag

Die Anmietung soll rechtzeitig (mind. 1 Monat) vor dem Veranstaltungstermin beim Ortsbürgermeister beantragt werden.

Über die Anmietung wird ein Mietvertrag abgeschlossen.

Die Benutzungsordnung mit dem aktuellen Gebührentarif ist Grundlage des Mietvertrages und wird jedem Mietvertrag als Anlage beigefügt. 

§ 4 Übergabe/ Rückgabe/ Nutzungsdauer der Mietsache

Bei Mietbeginn (i.d.R. 17.00 Uhr am Vortag der Veranstaltung) und nach Beendigung des Mietverhältnisses (i.d.R. 10.00 bzw. 12.00 Uhr am Tag nach der Veranstaltung) werden die Räumlichkeiten, dazu zählt auch das mitbenutzte Grundstück (Außenanlagen, Parkplätze) sowie die Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände auf Vollzähligkeit und evtl. Beschädigungen im Beisein des Mieters von einem Beauftragten der Ortsgemeinde übergeben bzw. übernommen.

Ferner erfolgt  durch den Beauftragten der Ortsgemeinde bei der Übergabe der Mietsache eine Einweisung in die technischen Geräte und Einrichtungen des Bürgerhauses.

Während der Mietzeit hat der Mieter sich zu versichern, dass die Räumlichkeiten beim Verlassen des Bürgerhauses ordnungsgemäß verschlossen sind.

Im Übrigen hat der Mieter den Anweisungen der Ortsgemeinde und deren Beauftragten Folge zu leisten.

§ 5 Getränkebezug

Auf der Grundlage eines bestehenden Lieferantenvertrages für das Bürgerhaus in Woldert, sind Getränke wie z.B. Bier, Limonade, Coca-Cola und Mineralwasser, die bei einer Veranstaltung zum Ausschank kommen, ausschließlich über die Firma Getränke Kemmler, Im Schönblick 4, 56307 Dernbach, Tel. 02689/ 942112, zu beziehen.

Zur besseren Disposition sollen die Getränkebestellungen ca. 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin bei der Firma Kemmler vorliegen.

§ 6 Gebührentarif Miete

Folgende Benutzungsgebühren (Entgelte) sind vom Mieter zu zahlen:

Für den 1. Tag                                 Einwohner                             Ortsfremde

 

Grundgebühr             großer Saal     35,00 €                                    50,00 €

                                  Kleiner Saal     25,00 €                                    35,00 € 

                                   Küche             10,00 €                                    15,00 € 

* Ab dem 2. Tag ermäßigen sich die Benutzungsgebühren um 50 %.

 * Die Benutzungspauschale bei Beerdigungen auf dem Friedhof in Woldert beträgt 45,00 €.

 * Die Benutzungspauschale für die Kirchengemeinde Puderbach beträgt                 45,00 €.

 * Bei ortsansässigem Vereine wird keine Benutzungsgebühr erhoben.

 * Die aus Vereinsveranstaltungen resultierenden Nebenkosten werden einmal jährlich  (pauschal) abgerechnet.

 § 7 Gebührentarif Nebenkosten

 a) Außer der Miete werden folgende Nebenkosten abgerechnet:

 * Wasserverbrauch/Abwasserbeseitigung                                    5,00 € / Tag - pauschal

 * Stromverbrauch                                                                           0,30 €/ KWh

 * Gasverbrauch für Heizung + Warmwasser                                0,50 €/ m³ 

* Telefongebühren                                                                           0,30 €/ Einheit

 * Kosten für Wiederbeschaffung beschädigter Gegenstände            Wiederbeschaffungswert

 b) Kaution

 * Hinterlegung einer Barkaution bei Übergabe                                         40,00 €

 § 8 Reinigung

Nach der Veranstaltung ist vom Mieter im Innen- und Außenbereich eine Grobreinigung durchzuführen. Dabei sind die Außenanlagen und die gemieteten Räume besenrein zu verlassen.

Benutztes Geschirr, Küchengeräte, Gläser etc. sind gründlich zu reinigen.

Das Mobiliar (Stühle, Tische, Theke, Schränke) ist feucht abzuwischen.

Alle benutzten Gegenstände sind wieder an ihrem ursprünglichen Stand- bzw. Lagerort einzuräumen.

Die Entsorgung des während der Veranstaltung angefallenen Mülls obliegt ausschließlich dem Mieter.

Die vorgenannten Arbeiten sind durch den Mieter bis spätestens 10.00 Uhr des auf der Veranstaltung folgenden Tages auszuführen damit anschließend die Nassreinigung des Bodens erfolgen kann.

Die Bodeneinigung der benutzten Räume einschließlich der Toilettenanlagen erfolgt durch Dritte auf Kosten des Mieters.

Für die Reinigung hinterlegt der Mieter bei der Übernahme der Räumlichkeiten eine Kaution von 40,00 € in bar. Sollte der tatsächliche Reinigungsaufwand geringer ausfallen, erfolgt eine entsprechende Gutschrift in der Endabrechnung.

Ein wegen eventuell größerer Verschmutzung notwendiger Mehraufwand wird mit einem Stundensatz von 8,00 €/Std. nachberechnet.

§ 9 Verantwortung/ Schäden/ Haftung

Der Mieter ist verpflichtet, die während der Mietzeit aufgetretenen Schäden und Unfälle der Ortsgemeinde Woldert unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag mitzuteilen. Schäden, die in der Natur der Sache sofort beseitigt werden müssen, sind unmittelbar beim Ortsbürgermeister oder bei einem Beauftragen der Ortsgemeinde anzuzeigen.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die der Ortsgemeinde Woldert an den überlassenen Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen, Räumlichkeiten und Außenanlagen durch die Nutzung im Rahmen des Mietvertrages entstehen. Schäden, die auf normalem Verschleiß beruhen, fallen nicht unter diese Regelung. 

Der Mieter verzichtet auf Rückgriffsansprüche gegen die Ortsgemeinde Woldert und deren Bedienstete und Beauftragte soweit er selbst bei Durchführung einer Veranstaltung wegen widerrechtlichen Verhaltens in Haftung genommen wird.

Gegenüber dem Mieter hat die Ortsgemeinde Woldert einen Regressanspruch bis 4 Wochen nach Mietende für evtl. beschädigte und verschmutze Gegenstände sowie für Schäden in und am Gebäude (versteckte Mängel).

Die Vermieterin haftet nicht für Gegenstände, die zur Vorbereitung der Veranstaltung und während der Anmietung/ Überlassung vorübergehend in den angemieteten Räumen eingelagert sind. Dies gilt ebenso für mitgebrachte Garderobe.

Bei Verlust des bei der Übergabe der Mietsache ausgehändigten Schlüssels (Schließanlage) haftet der Mieter für die entstehenden Kosten.

Es gilt Rauchverbot. Der Mieter ist verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung der Bestimmungen des Nichtrauchergesetzes während der Veranstaltung; und ist somit als Betreiber im Sinne des Gesetzes anzusehen.

§ 10 Förderverein

Der „Förderverein Bürgerhaus Woldert“ hat seine erwirtschafteten Roherträge der Ortsgemeinde Woldert zur Deckung von deren Kosten für Heizung, Strom, Wasser etc. als Pachtzins zur Verfügung zu stellen.

§11 Gebühren/ Rechnung/ Zahlung

Über die zu zahlenden Benutzungsgebühren und Nebenkosten erhält der Mieter eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum an die Verbandsgemeindekasse Puderbach zu überweisen.

§12 Wirksamkeit

Diese Benutzungsordnung mit Gebührentarif tritt ab dem 15. Februar 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Benutzungsordnung mit Gebührentarif vom 01. März 2008 außer Kraft.

Woldert, den 25. Februar 2008

Ortsgemeinde Woldert

Michael Heinrichs

Ortsbürgermeister

 

Ansicht einer Mietrechnung als Muster :

Ortsgemeinde Woldert 

Hauptstr. 19, 57614 Woldert

 

__________


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Bankverbindungen:

Sparkasse Neuwied

Kto. 010000115

BLZ 57450120
Westerwald Bank eG
Kto. 2239000
BLZ 57391800
Postgiroamt Köln
Kto. 22602-504

BLZ 37010050

 

 

57614 Woldert, den _____________

Rechnung

für die Benutzung des Bürgerhauses der Ortsgemeinde Woldert am _______________________

aus Anlass __________________________________________________________________________

1. Mietzins für die Veranstaltung __________

* Für den ersten Tag __________

* Für den zweiten Tag __________

2. Telefongebühren _____ Einheiten zu je 0,30 € ___________ €

3. Stromverbrauch _____ KWh zu je 0,30 € ___________ €

4. Wasserverbrauch/Abwasserbeseitigung (Pauschale = 5, -- €/Tag) ______________

5. Gasverbrauch für Heizung + Warmwasser _____ m³ zu je 0,50 € ___________ €

6. Ersatzbeschaffung beschädigter Gegenstände

________________________________________________ __________

________________________________________________ __________

________________________________________________ __________

Sonstiges

________________________________________________ __________

________________________________________________ __________

Gesamtbetrag:

=========

 

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf eines der oben genannten Konten der Verbandsgemeindekasse Puderbach unter Angabe der PK – Nummer _____________________

zugunsten der Ortsgemeinde Woldert zu überweisen.

Ortsgemeinde Woldert

 

Michael Heinrichs

Ortsbürgermeister

 

 


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www.puderbacher-land.de

 

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