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Benutzungsordnung
und Gebührentarif für
das Bürgerhaus der
Ortsgemeinde Woldert vom
15. Februar 2008 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde
Woldert hat für die Benutzung des Bürgerhauses in Woldert nachstehende
Benutzungsordnung mit Gebührentarif beschlossen: § 1 Allgemeines Das Bürgerhaus mit seinen
Einrichtungen und Inventar ist Eigentum der Ortsgemeinde Woldert. Die Ortsgemeinde Woldert unterhält
diese Einrichtung zum Nutzen ihrer Einwohner. § 2 Privatrechtliche Grundlage Die Ortsgemeinde Woldert stellt
ihren Einwohnern das Bürgerhaus mit seinen Einrichtungen auf privatrechtlicher
Grundlage (Vermietung) für Veranstaltungen und private Feiern zur Verfügung.
Ortsfremden kann die Anmietung gestattet werden. Die Entscheidung trifft der Ortsbürgermeister. § 3 Mietvertrag Die Anmietung soll rechtzeitig
(mind. 1 Monat) vor dem Veranstaltungstermin beim Ortsbürgermeister beantragt
werden. Über die Anmietung wird ein
Mietvertrag abgeschlossen. Die Benutzungsordnung mit dem
aktuellen Gebührentarif ist Grundlage des Mietvertrages und wird jedem
Mietvertrag als Anlage beigefügt. § 4 Übergabe/ Rückgabe/
Nutzungsdauer der Mietsache Bei Mietbeginn (i.d.R. 17.00 Uhr am
Vortag der Veranstaltung) und nach Beendigung des Mietverhältnisses (i.d.R.
10.00 bzw. 12.00 Uhr am Tag nach der Veranstaltung) werden die Räumlichkeiten,
dazu zählt auch das mitbenutzte Grundstück (Außenanlagen, Parkplätze) sowie
die Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände auf Vollzähligkeit und evtl. Beschädigungen
im Beisein des Mieters von einem Beauftragten der Ortsgemeinde übergeben bzw.
übernommen. Ferner erfolgt
durch den Beauftragten der Ortsgemeinde bei der Übergabe der Mietsache
eine Einweisung in die technischen Geräte und Einrichtungen des Bürgerhauses. Während der Mietzeit hat der
Mieter sich zu versichern, dass die Räumlichkeiten beim Verlassen des Bürgerhauses
ordnungsgemäß verschlossen sind. Im Übrigen hat der Mieter den
Anweisungen der Ortsgemeinde und deren Beauftragten Folge zu leisten. § 5 Getränkebezug Auf der Grundlage eines bestehenden
Lieferantenvertrages für das Bürgerhaus in Woldert, sind Getränke wie z.B.
Bier, Limonade, Coca-Cola und Mineralwasser, die bei einer Veranstaltung zum
Ausschank kommen, ausschließlich über die Firma Getränke Kemmler, Im Schönblick
4, 56307 Dernbach, Tel. 02689/ 942112, zu beziehen. Zur besseren Disposition sollen die
Getränkebestellungen ca. 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin bei der Firma
Kemmler vorliegen. § 6 Gebührentarif Miete Folgende Benutzungsgebühren
(Entgelte) sind vom Mieter zu zahlen: Für den 1. Tag
Einwohner
Ortsfremde
Grundgebühr
großer Saal 35,00 €
50,00 €
Kleiner Saal 25,00 €
35,00 €
Küche
10,00 € 15,00
€ * Ab dem 2. Tag ermäßigen sich
die Benutzungsgebühren um 50 %. * Die Benutzungspauschale bei
Beerdigungen auf dem Friedhof in Woldert beträgt 45,00 €. * Die Benutzungspauschale für
die Kirchengemeinde Puderbach beträgt
45,00 €. * Bei ortsansässigem Vereine
wird keine Benutzungsgebühr erhoben. * Die aus
Vereinsveranstaltungen resultierenden Nebenkosten werden einmal jährlich
(pauschal) abgerechnet. § 7 Gebührentarif Nebenkosten a) Außer der Miete werden
folgende Nebenkosten abgerechnet: *
Wasserverbrauch/Abwasserbeseitigung 5,00
€ / Tag - pauschal * Stromverbrauch
0,30 €/ KWh * Gasverbrauch für Heizung +
Warmwasser
0,50 €/ m³ * Telefongebühren
0,30 €/ Einheit *
Kosten für Wiederbeschaffung beschädigter Gegenstände Wiederbeschaffungswert b)
Kaution *
Hinterlegung
einer Barkaution bei Übergabe
40,00 € §
8 Reinigung Nach
der Veranstaltung ist vom Mieter im Innen- und Außenbereich eine Grobreinigung
durchzuführen. Dabei sind die Außenanlagen und die gemieteten Räume besenrein
zu verlassen. Benutztes
Geschirr, Küchengeräte, Gläser etc. sind gründlich zu reinigen. Das
Mobiliar (Stühle, Tische, Theke, Schränke) ist feucht abzuwischen. Alle
benutzten Gegenstände sind wieder an ihrem ursprünglichen Stand- bzw. Lagerort
einzuräumen. Die
Entsorgung des während der Veranstaltung angefallenen Mülls obliegt ausschließlich
dem Mieter. Die
vorgenannten Arbeiten sind durch den Mieter bis spätestens 10.00 Uhr des auf
der Veranstaltung folgenden Tages auszuführen damit anschließend die
Nassreinigung des Bodens erfolgen kann. Die
Bodeneinigung der benutzten Räume einschließlich der Toilettenanlagen erfolgt
durch Dritte auf Kosten des Mieters. Für
die Reinigung hinterlegt der Mieter bei der Übernahme der Räumlichkeiten eine
Kaution von 40,00 € in bar. Sollte der tatsächliche Reinigungsaufwand
geringer ausfallen, erfolgt eine entsprechende Gutschrift in der Endabrechnung. Ein
wegen eventuell größerer Verschmutzung notwendiger Mehraufwand wird mit einem
Stundensatz von 8,00 €/Std. nachberechnet. §
9 Verantwortung/ Schäden/ Haftung Der
Mieter ist verpflichtet, die während der Mietzeit aufgetretenen Schäden und
Unfälle der Ortsgemeinde Woldert unverzüglich, spätestens am nächsten
Werktag mitzuteilen. Schäden, die in der Natur der Sache sofort beseitigt
werden müssen, sind unmittelbar beim Ortsbürgermeister oder bei einem
Beauftragen der Ortsgemeinde anzuzeigen. Der
Mieter haftet für alle Schäden, die der Ortsgemeinde Woldert an den überlassenen
Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen, Räumlichkeiten und Außenanlagen
durch die Nutzung im Rahmen des Mietvertrages entstehen. Schäden, die auf
normalem Verschleiß beruhen, fallen nicht unter diese Regelung.
Der
Mieter verzichtet auf Rückgriffsansprüche gegen die Ortsgemeinde Woldert und
deren Bedienstete und Beauftragte soweit er selbst bei Durchführung einer
Veranstaltung wegen widerrechtlichen Verhaltens in Haftung genommen wird. Gegenüber
dem Mieter hat die Ortsgemeinde Woldert einen Regressanspruch bis 4 Wochen nach
Mietende für evtl. beschädigte und verschmutze Gegenstände sowie für Schäden
in und am Gebäude (versteckte Mängel). Die
Vermieterin haftet nicht für Gegenstände, die zur Vorbereitung der
Veranstaltung und während der Anmietung/ Überlassung vorübergehend in den
angemieteten Räumen eingelagert sind. Dies gilt ebenso für mitgebrachte
Garderobe. Bei Verlust des bei der Übergabe der Mietsache ausgehändigten Schlüssels (Schließanlage) haftet der Mieter für die entstehenden Kosten. Es gilt Rauchverbot. Der Mieter ist verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung der Bestimmungen des Nichtrauchergesetzes während der Veranstaltung; und ist somit als Betreiber im Sinne des Gesetzes anzusehen. §
10 Förderverein Der
„Förderverein Bürgerhaus Woldert“ hat seine erwirtschafteten Roherträge
der Ortsgemeinde Woldert zur Deckung von deren Kosten für Heizung, Strom,
Wasser etc. als Pachtzins zur Verfügung zu stellen. §11
Gebühren/ Rechnung/ Zahlung Über
die zu zahlenden Benutzungsgebühren und Nebenkosten erhält der Mieter eine
Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum an
die Verbandsgemeindekasse Puderbach zu überweisen. §12
Wirksamkeit Diese
Benutzungsordnung mit Gebührentarif tritt ab dem 15. Februar 2008 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisherige Benutzungsordnung mit Gebührentarif vom 01.
März 2008 außer Kraft. Woldert, den 25. Februar 2008 Ortsgemeinde Woldert Michael Heinrichs Ortsbürgermeister
Ansicht einer Mietrechnung als Muster :
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in Rheinlandpfalz
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