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2009


Astsammelplatz geschlossen

Der Astsammelplatz der Ortsgemeinde Woldert bleibt während der Sommerferien zwischen der 30. und 34. KW geschlossen.

Ab 29. August 2009 ist der Astplatz wieder samstags in der Zeit von 11.00 Uhr bis 15.00 geöffnet.

Hinweise zur Straßenreinigungs- und Verkehrssicherungspflicht

Auf Grund vermehrter Hinweise sieht sich die Gemeindeverwaltung veranlasst, an alle Eigentümer von bebauten und besonders an Eigentümer von unbebauten Grundstücken der Ortsgemeinde Woldert zu appellieren, der Straßenreinigungspflicht entsprechend der gemeindlichen Straßenreinigungssatzung vom 8. April 2002 nachzukommen.

Ein besonderes Augenmerk ist auf das Säubern von Rinnen (u.a. von Unkraut) und Gehwegen sowie das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen zur Entwässerung (Kanaleinläufe) zu legen. Zugleich weisen wir im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Verkehrssicherungspflicht auf Gefahren hin, die von Hecken, Sträuchern und Ästen etc. ausgehen, insbesondere dort wo sie von Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum (wie z.B. Gehwege und Straßen) hineinragen. Um die gefahrlose Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen zu gewährleisten,  sind die Eigentümer deren Grundstückseinfriedungen vorgenannte Mängel aufweisen aufgerufen, unbedingt für einen nötigen Rückschnitt Sorge zu tragen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass in Folge einer Missachtung von Verkehrssicherungspflichten und den etwa daraus resultierenden Schäden, der jeweilige Grundstückseigentümer in der Verantwortung steht. Damit zusammenhängend und aus gegebenem Anlass sei nochmals erwähnt, dass im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger auch öffentliche Verkehrseinrichtungen wie z.B. Bürgersteige nicht als dauerhafte Park- oder Abstellplätze für Kraftfahrzeuge zu nutzen sind. Wir bitten um Verständnis und hoffen, dass wir es bei diesen allgemeinen Hinweisen belassen können.

 Michael Heinrichs, Ortsbürgermeister

21.04.2009 Ordnungswidrige Entsorgungen auf dem Astsammelplatz

Aus aktuellem Anlass, insbesondere wegen widerrechtlicher Entsorgungen u.a. von Rasenmulch und Pfählen wird hiermit nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass auf dem Astsammelplatz nur Ast- bzw. Strauchwerk bis zu einem Durchmesser von 8 cm abgelagert werden darf. Stärkere Äste, Holzstämme, Pfähle, Rasenschnitt bzw. Rasenmulch, Laub, Müll etc. gehören nicht auf den Astplatz. Im Interesse aller Einwohner und um den Erhalt des Platzes nachhaltig zu sichern, bitten wir alle Nutzer auf eine ordnungsgemäße Anlieferung und Lagerung zu achten. Sollte keine Verbesserung eintreten, so werden wir die bisher flexibel gestaltete Öffnungszeiten sowie auch die selbständige Ablagerung strikt beschränken müssen.

21.04.2009

Michael Heinrichs, Ortsbürgermeister


 

 

 

 

 

 


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